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AutorenbildBernhard Suler

Schicksalsschlag im Dienst: Ehrenamtliche Feuerwehrfrau erleidet schwerem Unfall im Einsatz - AUVA verweigert Rentenzahlung“

Aktualisiert: vor 23 Stunden




Ein besonders hartes Schicksal trifft eine freiwillige Feuerwehrfrau aus Oberösterreich!


Was war geschehen!

Ein tragischer Unfall veränderte das Leben der jungen Feuerwehrfrau Marlies K. auf dramatische Weise. Die damals 18-Jährige, die mit vollem Einsatz ehrenamtlich für die Freiwillige Feuerwehr Kronabittedt im Bezirk Urfahr-Umgebung tätig war, wurde am 21. August 2021 frühmorgens durch die Alarmierung aus dem Schlaf gerissen. Es war ein Einsatz wie jeder andere, und Marlies handelte aus Instinkt und Pflichtgefühl: Sie eilte so schnell wie möglich zur Feuerwehrstation, um ihre Kameraden zu unterstützen. Doch auf dem Weg dorthin geschah das schreckliche Ereignis.

Marlies stürzte schwer auf der Treppe ihres Hauses. Ihr Lebensgefährte fand sie kurz darauf leblos und ohne Herzschlag vor. Die Schockstarre wich sofort panischem Handeln: Schließlich trafen Kamerad:innen und Rettung, sowie Notarzt schon nach kurzer Zeit ein und 45 Minuten lang kämpften alle Rettungskräfte um ihr Leben, bis sie schließlich mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht und in ein künstliches Koma versetzt wurde. Glückerlicherweise berlebte Marlies diesen schicksalhaften Morgen, doch der Preis war hoch. Aufgrund einer massiven Sauerstoffunterversorgung erlitt sie irreversible Schäden, die sie für den Rest ihres Lebens schwer beeinträchtigen. Marlies ist heute zu 100 Prozent behindert, darf kein Fahrzeug mehr führen und benötigt rund um die Uhr Betreuung.

Doch zu dem persönlichen und familiären Drama kommt ein weiteres Problem hinzu: Die Unfallversicherung AUVA erkennt den Vorfall nicht als Arbeitsunfall an, was zur Folge hat, dass Marlies keine Versehrtenrente erhält – eine finanzielle Unterstützung, die sie so dringend benötigt, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Eigentlich sieht die Rechtslage eine klare Absicherung für freiwillige Feuerwehrleute vor, die im Einsatz wie Arbeitnehmer versichert sind. Da Marlies infolge des Unfalls nicht mehr arbeiten kann, müsste die Versicherung für den Verdienstausfall aufkommen. Doch die AUVA verweigert dies mit Verweis auf ein medizinisches Gutachten.

Das Gutachten behauptet, Marlies habe an einer seltenen Herzkrankheit gelitten, die plötzlich und unabhängig vom Sturz zu einem Herzstillstand führen könnte. Aus dieser Sicht sei der Unfall nicht als direkter Auslöser ihrer gesundheitlichen Probleme zu werten. Die genaue Ursache für den Sturz bleibt bis heute unklar, was die Angelegenheit noch komplizierter macht.

Der Volksanwalt Bernhard Achitz, der den Fall in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ publik machte, übt scharfe Kritik an der Entscheidung der AUVA. Er betont, dass der Unfall von Marlies als Arbeitswegunfall betrachtet werden müsse. Der Stress durch die plötzliche Alarmierung mitten in der Nacht sei nicht mit einem normalen Arbeitsweg vergleichbar. 
Als Versicherungsfall (Arbeitsunfall) gilt nach BGBl. Nr. 189/1955 / BGBl. I Nr. 23/2020  § 175 schließlich der direkt Weg zur und von der Arbeit, unabhängig in welcher Ausführung und in welchem Aufwand dieser betrieben wird.

Der genaue Wortlaut: Abs. 2 Arbeitsunfälle sind auch Unfälle, die sich ereignen: 1. auf einem mit der Beschäftigung zusammenhängenden Weg zur oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte; hat der Versicherte wegen der Entfernung seines ständigen Aufenthaltsortes von der Arbeits(Ausbildungs)stätte auf dieser oder in ihrer Nähe eine Unterkunft, so wird die Versicherung des Weges von oder nach dem ständigen Aufenthaltsort nicht ausgeschlossen;

Eine genaue Definition in welcher Aktivität dieser Arbeitsweg auszuführen ist, wird in dem §175 Art 1 - 6 nicht angeführt. Somit müsste die Rentenzahlung von der AUVA gedeckt sein.

Wenn die AUVA sich weiter weigere, solche Fälle anzuerkennen, könnten viele freiwillige Einsatzkräfte in Zukunft einem ungeschützten Risiko ausgesetzt sein. Der Volksanwalt fordert daher eine Neubewertung des Falls, um sicherzustellen, dass Marlies und andere in ähnlichen Situationen die ihnen zustehende Unterstützung erhalten.

Das tragische Schicksal von Marlies K. offenbart nicht nur die Gefahren, denen sich freiwillige Einsatzkräfte regelmäßig aussetzen, sondern wirft auch schwerwiegende Fragen zur rechtlichen Absicherung und gesellschaftlichen Verantwortung auf. Obwohl sie sich auf dem Weg zu einem Feuerwehr-Einsatz schwer verletzte und nun lebenslange Folgen trägt, verweigert die Unfallversicherung die Anerkennung des Vorfalls als Arbeitsunfall. Dies führt dazu, dass Marlies keine finanzielle Unterstützung erhält, obwohl gesetzliche Regelungen eindeutig festlegen, dass der Weg zum Einsatz als Teil der Arbeit zu werten ist. Ihr Fall macht deutlich, dass die rechtliche und ethische Absicherung von ehrenamtlichen Helfern dringend überprüft werden muss, um sicherzustellen, dass sie im Falle eines Unglücks die notwendige Unterstützung erhalten. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Wertschätzung für all jene, die ihr Leben für die Sicherheit der Gemeinschaft riskieren
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